Norm
BVergG 2006 §81 Abs1Rechtssatz
Ist die Abgabe von Alternativangeboten zulässig, so sind Alternativangebote, soweit in der Ausschreibung nicht ausdrücklich anderes festgelegt wurde, nur neben einem ausschreibungsgemäßen Angebot zulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Alternativangebote;Dokumentnummer
VERGR_20060920_N_0068_BVA_03_2006_20_04