RS Verg 2006/9/20 N/0068-BVA/03/2006-20

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Veröffentlicht am 20.09.2006
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Rechtssatz

Mangelt es einem Angebot an der grundsätzlichen Eignung, gemäß den Bestimmungen des Vergabegesetzes und der hiezu ergangenen Verordnungen für den Zuschlag in Betracht gezogen zu werden, so ist - wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat - die Antragslegitimation zu verneinen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Kein ausschreibungskonformes Angebot, Antragslegitimation;

Dokumentnummer

VERGR_20060920_N_0068_BVA_03_2006_20_03
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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