RS Verg 2006/9/20 N/0068-BVA/03/2006-20

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2006
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Rechtssatz

Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten in der Ausschreibung sind vom Bieter bei sonstiger Präklusion innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen zu bekämpfen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ausschreibung, Anfechtung, Präklusion;

Dokumentnummer

VERGR_20060920_N_0068_BVA_03_2006_20_02
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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