RS Verg 2006/10/13 N/0072-BVA/06/2006-60

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Veröffentlicht am 13.10.2006
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Rechtssatz

Der Auftraggeber ist aufgrund § 75 Abs. 7 Z 1 BVergG 2006 berechtigt, bei Dienstleistungsaufträgen zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit eine Liste der Referenzprojekte der letzten drei Jahre zu fordern. Sofern der Auftraggeber diese Bestimmung nicht zum Inhalt der Ausschreibung macht und auch sonst keine zeitliche Schranke vorsieht, ist die zeitliche Komponente der namhaft gemachten Referenzen bei deren Beurteilung nicht zu berücksichtigen.Der Auftraggeber ist aufgrund Paragraph 75, Absatz 7, Ziffer eins, BVergG 2006 berechtigt, bei Dienstleistungsaufträgen zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit eine Liste der Referenzprojekte der letzten drei Jahre zu fordern. Sofern der Auftraggeber diese Bestimmung nicht zum Inhalt der Ausschreibung macht und auch sonst keine zeitliche Schranke vorsieht, ist die zeitliche Komponente der namhaft gemachten Referenzen bei deren Beurteilung nicht zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20061013_N_0072_BVA_06_2006_03
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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