Norm
BVergG 2006 §19 Abs1Rechtssatz
Der Mängelbehebungsauftrag ist im Hinblick auf den zu behebenden Mangel klar und unwidersprüchlich zu formulieren. Andernfalls ist eine nochmalige, präzisierte Aufforderung zur Mängelbehebung zulässig und auch rechtlich geboten.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20061013_N_0072_BVA_06_2006_01