RS Verg 2006/10/13 N/0072-BVA/06/2006-60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.2006
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Rechtssatz

Der Mängelbehebungsauftrag ist im Hinblick auf den zu behebenden Mangel klar und unwidersprüchlich zu formulieren. Andernfalls ist eine nochmalige, präzisierte Aufforderung zur Mängelbehebung zulässig und auch rechtlich geboten.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20061013_N_0072_BVA_06_2006_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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