RS Verg 2006/11/6 N/0079-BVA/11/2006-18

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Veröffentlicht am 06.11.2006
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Rechtssatz

Der Bieter hat die Preise sachkundig, nach den Regeln der Betriebswirtschaft zu ermitteln. Ob er tatsächlich zu betriebswirtschaftlich sachgerecht ermittelten Preisen anbietet, bleibt allerdings im Rahmen seiner Angebotsstrategie ihm überlassen (vgl. Pachner in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, § 60 Rz 79).Der Bieter hat die Preise sachkundig, nach den Regeln der Betriebswirtschaft zu ermitteln. Ob er tatsächlich zu betriebswirtschaftlich sachgerecht ermittelten Preisen anbietet, bleibt allerdings im Rahmen seiner Angebotsstrategie ihm überlassen vergleiche Pachner in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, Paragraph 60, Rz 79).

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20061106_N_0079_BVA_11_2006_18_04
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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