Norm
BVergG 2006 §268 Abs2Rechtssatz
Der Bieter hat die Preise sachkundig, nach den Regeln der Betriebswirtschaft zu ermitteln. Ob er tatsächlich zu betriebswirtschaftlich sachgerecht ermittelten Preisen anbietet, bleibt allerdings im Rahmen seiner Angebotsstrategie ihm überlassen (vgl. Pachner in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, § 60 Rz 79).Der Bieter hat die Preise sachkundig, nach den Regeln der Betriebswirtschaft zu ermitteln. Ob er tatsächlich zu betriebswirtschaftlich sachgerecht ermittelten Preisen anbietet, bleibt allerdings im Rahmen seiner Angebotsstrategie ihm überlassen vergleiche Pachner in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, Paragraph 60, Rz 79).
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20061106_N_0079_BVA_11_2006_18_04