RS Verg 2006/11/23 N/0085-BVA/04/2006-38

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Veröffentlicht am 23.11.2006
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Rechtssatz

Maßgeblich für den geschätzten Auftragswert ist nicht der Zeitpunkt der Angebotsöffnung, sondern gemäß § 13 Abs. 3 BVergG 2006 der Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens.Maßgeblich für den geschätzten Auftragswert ist nicht der Zeitpunkt der Angebotsöffnung, sondern gemäß Paragraph 13, Absatz 3, BVergG 2006 der Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20061123_N_0085_BVA_04_2006_38_02
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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