RS Verg 2006/11/27 N/0084-BVA/03/2006-17

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Veröffentlicht am 27.11.2006
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Rechtssatz

Sonstige im Hinblick auf andere Zuschlagskriterien als dem Preis relevante in Zahlen ausgedrückte Bieterangaben sind im Rahmen der Angebotsöffnung vorzulesen, wenn deren sofortige Verlesung möglich und zumutbar ist und dies in den Ausschreibungsunterlagen angekündigt wurde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Angebotsöffnung, Verlesung;

Dokumentnummer

VERGR_20061127_N_0084_BVA_03_2006_17_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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