RS Verg 2007/1/22 N/0096-BVA/13/2006-68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2007
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Rechtssatz

Da die Antragstellerin jedenfalls nicht Billigstbieterin ist, ist ihr durch die behauptete Rechtswidrigkeit kein Schaden entstanden bzw droht ihr kein Schaden zu entstehen. Dem Nachprüfungsantrag war daher nicht stattzugeben.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20070122_N_0096_BVA_13_2006_68_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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