Norm
BVergG 2006 §279Rechtssatz
Die Widerrufsgründe für öffentliche Auftraggeber sind im Sektorenbereich sinngemäß, angepasst an die Systematik der Vergabe von Aufträgen durch Sektorenauftraggeber, anzuwenden.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20070403_N_0018_BVA_10_2007_29_02