Norm
BVergG 2006 §312 Abs2 Z2Rechtssatz
Auf Grund der durch das AVG gebotenen Offizialmaxime können daher vom Bundesvergabeamt im Rahmen der geltend gemachten Beschwerdepunkte auch Ausscheidensgründe aufgegriffen werden, die weder von der Auftraggeberin noch von der Antragstellerin geltend gemacht wurden.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20070413_N_0019_BVA_11_2007_24_01