RS Verg 2007/5/2 N/0024-BVA/15/2007-33

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Veröffentlicht am 02.05.2007
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Rechtssatz

Die Beweislast für das Vorliegen einer schweren beruflichen Verfehlung trifft den Auftraggeber. Diesem obliegt es nachzuweisen, dass eine schwere berufliche Verfehlung vorliegt, die den Ausschluss eines Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren rechtfertigt. Wie dieser Nachweis zu erbringen ist, regelt das Gesetz allerdings nicht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Nachweis des Vorliegens einer schweren beruflichen Verfehlung; Beweislast des Auftraggebers

Dokumentnummer

VERGR_20070502_N_0024_BVA_15_2007_33_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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