RS Verg 2007/5/4 N/0038-BVA/12/2007-EV10

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Veröffentlicht am 04.05.2007
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Rechtssatz

Die zusätzlich begehrte vorläufige Maßnahme, "den Auftrag zu erteilen, das Verfahren auszusetzen", erscheint in Anbetracht dessen, das seitens des Auftraggebers im gegenständlichen Vergabeverfahren keine weiteren Handlungen mehr zu erwarten sind, als nicht notwendig und geeignet. Im Übrigen würde diese Maßnahme darauf hinaus laufen, dem Auftraggeber jedes Tätigwerden im vorliegenden Vergabeverfahren zu untersagen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

drohender Schaden, geeigete Maßnahme;

Dokumentnummer

VERGR_20070504_N_0038_BVA_12_2007_EV10_05
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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