RS Verg 2007/5/4 N/0038-BVA/12/2007-EV10

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Veröffentlicht am 04.05.2007
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Rechtssatz

Die begehrte vorläufige Maßnahme "Untersagung der Zuschlagserteilung" erscheint dann nicht nötig und geeignet, wenn der Auftraggeber die – wenngleich auch unzutreffende – Rechtsmeinung vertritt, dass bereits ein rechtswirksamer Zuschlag vorliegt, da in einem solchen Fall mit einer neuerlichen Zuschlagserteilung nicht zu rechnen ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

drohender Schaden, vorläufige Maßnahme;

Dokumentnummer

VERGR_20070504_N_0038_BVA_12_2007_EV10_04
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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