RS Verg 2007/5/10 N/0046-BVA/02/2007-EV016

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Veröffentlicht am 10.05.2007
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Rechtssatz

§ 272 BVergG enthält keine Sanktionen für den Fall einer fehlerhaften Bekanntgabe der Stillhaltefrist.Paragraph 272, BVergG enthält keine Sanktionen für den Fall einer fehlerhaften Bekanntgabe der Stillhaltefrist.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20070510_N_0046_BVA_02_2007_EV016_03
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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