RS Verg 2007/5/10 N/0007-BVA/15/2007-67

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Veröffentlicht am 10.05.2007
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Rechtssatz

Als primärer Maßstab für die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes ist jener Wert heranzuziehen, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sache veranschlagen würde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Maßstab für die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes

Dokumentnummer

VERGR_20070510_N_0007_BVA_15_2007_67_10
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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