RS Verg 2007/5/10 N/0007-BVA/15/2007-67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.2007
beobachten
merken

Rechtssatz

Wenn die Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung gemeinsam angefochten sind, ist zuerst die Rechtmäßigkeit der Ausscheidensentscheidung zu prüfen, da bei Abweisung des Antrages auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung allfällige Verstöße des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften für die Rechtsposition der Antragstellerin ohne Belang sind und der Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung daher zurückzuweisen wäre.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20070510_N_0007_BVA_15_2007_67_04
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten