Norm
BVergG 2006 §320 Abs2Rechtssatz
Wenn die Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung gemeinsam angefochten sind, ist zuerst die Rechtmäßigkeit der Ausscheidensentscheidung zu prüfen, da bei Abweisung des Antrages auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung allfällige Verstöße des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften für die Rechtsposition der Antragstellerin ohne Belang sind und der Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung daher zurückzuweisen wäre.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20070510_N_0007_BVA_15_2007_67_04