RS Verg 2007/5/10 N/0007-BVA/15/2007-67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.2007
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Rechtssatz

Die Angemessenheit der Höhe des geschätzten Auftragswertes ist nicht an den Preisen der abgegebenen Angebote zu messen, sondern an den zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenschätzung vorliegenden auf Erfahrungswerten/ Kostenkennwerten des Auftraggebers beruhenden Preisen, die sich an der Marktlage orientieren.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit der Höhe des geschätzten Auftragswertes; Angebotspreise; Erfahrungswerte; Marktlage

Dokumentnummer

VERGR_20070510_N_0007_BVA_15_2007_67_12
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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