Norm
BVergG 2006 §2 Z16 litaRechtssatz
Gibt der Auftraggeber die Höhe des geschätzten Auftragswerts erst im Zuge der Angebotsöffnung bekannt, ist diese nicht Teil der bestandfest gewordenen Ausschreibung. Eine Anfechtung dieser "Festlegung" des Auftraggebers ist daher möglich. Die Bekanntgabe der Höhe des geschätzten Auftragswerts im Zuge der Angebotsöffnung stellt keine sonstige Festlegung während der Angebotsfrist dar. Diese war zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen. Diese "Festlegung" des Auftraggebers kann daher mit der nächstfolgenden, gesondert anfechtbaren Entscheidung bekämpft werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Präklusion; Bekanntgabe der Höhe des geschätzten Auftragswerts im Zuge der AngebostöffnungDokumentnummer
VERGR_20070510_N_0007_BVA_15_2007_67_06