Norm
BVergG 2006 §320 Abs1Rechtssatz
Wurde das Angebot eines Bieters zu Recht ausgeschieden, konnte ihm aus der Zuschlagsentscheidung kein Schaden entstehen, da sein Angebot für die Zuschlagserteilung ohnehin nicht in Betracht gekommen wäre. Einem Bieter fehlt es in dieser Konstellation hinsichtlich des Antrages auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung an der Antragslegitimation. Ein Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung ist daher zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Antragslegitimation; SchadenDokumentnummer
VERGR_20070510_N_0007_BVA_15_2007_67_13