RS Verg 2007/5/10 N/0007-BVA/15/2007-67

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Veröffentlicht am 10.05.2007
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Rechtssatz

Wurde das Angebot eines Bieters zu Recht ausgeschieden, konnte ihm aus der Zuschlagsentscheidung kein Schaden entstehen, da sein Angebot für die Zuschlagserteilung ohnehin nicht in Betracht gekommen wäre. Einem Bieter fehlt es in dieser Konstellation hinsichtlich des Antrages auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung an der Antragslegitimation. Ein Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung ist daher zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Antragslegitimation; Schaden

Dokumentnummer

VERGR_20070510_N_0007_BVA_15_2007_67_13
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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