RS Verg 2007/5/10 N/0007-BVA/15/2007-67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.2007
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Rechtssatz

Eine nicht sachgerechte Ermittlung des geschätzten Auftragswertes würde etwa dann vorliegen, wenn einzelne Positionen im Leistungsverzeichnis durch den Auftraggeber nicht ausgepreist wären oder wenn ein Rechenfehler vorliegen würde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Sachgerechte Ermittlung des geschätzten Auftragswertes

Dokumentnummer

VERGR_20070510_N_0007_BVA_15_2007_67_11
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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