Norm
BVergG 2006 §13 Abs3Rechtssatz
Eine nicht sachgerechte Ermittlung des geschätzten Auftragswertes würde etwa dann vorliegen, wenn einzelne Positionen im Leistungsverzeichnis durch den Auftraggeber nicht ausgepreist wären oder wenn ein Rechenfehler vorliegen würde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Sachgerechte Ermittlung des geschätzten AuftragswertesDokumentnummer
VERGR_20070510_N_0007_BVA_15_2007_67_11