RS Verg 2007/5/14 N/0034-BVA/10/2007-046

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.2007
beobachten
merken

Rechtssatz

Bei Legung mehrer Hauptangebote ist zweifelhaft, mit welchem Hauptangebot und welchem Angebotspreis sich der Bieter am Vergabeverfahren beteiligen will, was die gesamte Angebotstellung unklar erscheinen lässt.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20070514_N_0034_BVA_10_2007_046_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten