RS Verg 2007/6/13 N/0046-BVA/20/2007-041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.2007
beobachten
merken

Rechtssatz

Der 3. Teil des BVergG enthält für Sektorenaufträge außer den Regelungen über die Prüfung der Angemessenheit der Preise keine detaillierten Vorschriften über die Prüfung der Angebote.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20070613_N_0046_BVA_02_2007_041_04
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten