RS Verg 2007/6/13 N/0046-BVA/02/2007-041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.2007
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Rechtssatz

Das Nachreichen eines Versicherungsnachweises vermag die Wettbewerbsstellung des Bieters nicht zu beeinflussen und kann das Ausscheiden des Angebotes nicht begründen.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20070613_N_0046_BVA_02_2007_041_07
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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