RS Verg 2007/6/13 N/0046-BVA/02/2007-041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.2007
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Rechtssatz

Verstieße das Unterlassen des Ausscheidens eines Angebotes gegen die Grundsätze des Vergaberechts, ist der Sektorenauftraggeber auch im Unterschwellenbereich zum Ausscheiden des Angebotes verpflichtet.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20070613_N_0046_BVA_02_2007_041_08
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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