Norm
BVergG 2006 §263 Abs5Rechtssatz
Die Nennung von Subunternehmern im Angebot ist bei Sektorenaufträgen im Unterschwellenbereich nach dem BVergG 2006 kein zwingender Angebotsinhalt.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20070613_N_0046_BVA_02_2007_041_05