Norm
BVergG 2006 §129 Abs1 Z8Rechtssatz
Nehmen zwei, einem Konzern angehörende jedoch eigenständige juristische Personen, die auch im Handelsregister als solche mit verschiedenen Firmensitzen ausgewiesen sind, an einem Vergabeverfahren mit je einem Angebot teil, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein und dieselbe Person in verschiedenen Rollen mehrfach am Wettbewerb teilnimmt.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20070620_N_0051_BVA_04_2007_47_01