Norm
BVergG 2006 §325 Abs1Rechtssatz
Soll der Zuschlag einem Alternativangebot erteilt werden und fehlen der Ausschreibung geeignete Kriterien für die Vergleichbarkeit von Alternativangeboten, ist der mit seinem Hauptangebot zweitgereite Bieter in seinen Rechten verletzt und die Rechtswidrigkeit der Zuschlagsentscheidung ist für den Ausgang des Vergabeverfahrens von wesentlichem Einfluss.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20070810_N_0067_BVA_02_2007_038_03