RS Verg 2007/8/10 N/0067-BVA/02/2007-038

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Veröffentlicht am 10.08.2007
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Rechtssatz

Soll der Zuschlag einem Alternativangebot erteilt werden und fehlen der Ausschreibung geeignete Kriterien für die Vergleichbarkeit von Alternativangeboten, ist der mit seinem Hauptangebot zweitgereite Bieter in seinen Rechten verletzt und die Rechtswidrigkeit der Zuschlagsentscheidung ist für den Ausgang des Vergabeverfahrens von wesentlichem Einfluss.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20070810_N_0067_BVA_02_2007_038_03
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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