RS Verg 2007/8/21 N/0078-BVA/14/2007-EV09

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.08.2007
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Norm

BVergG 2006 §328 Abs1
BVergG 2006 §329 Abs1
BVergG 2006 §329 Abs2
BVergG 2006 §329 Abs3

Rechtssatz

Im Falle einer (teilweisen) Stattgabe eines gegen die Ausschreibung gerichteten Nachprüfungsantrages ermöglicht die Aussetzung des Laufes der Angebotsfrist durch einstweilige Verfügung eine entsprechende Verlängerung der Angebotsfrist, sodass eine Angebotslegung auf der Grundlage einer bereinigten Ausschreibung innerhalb offener Angebotsfrist im selben Vergabeverfahren grundsätzlich möglich ist.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20070821_N_0078_BVA_14_2007_EV09_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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