Norm
BVergG 2006 §320 Abs1Rechtssatz
Ein Bieter, dem es nicht gelingt, auf Grund einer ordnungsgemäß zustande gekommenen Ausschreibung ein für den Zuschlag geeignetes Angebot zu legen, nicht schutzwürdig und kann daher nicht geltend machen, dass auch andere bzw. alle anderen Bieter auszuscheiden gewesen wären (VwGH 28.3.2007, 2005/04/0200). Eine Prüfung von Ausscheidensgründen in den Angeboten der anderen Bieter ist dem Bundesvergabeamt daher verwehrt.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20070921_N_0074_BVA_10_2007_38_03