RS Verg 2007/9/21 N/0074-BVA/10/2007-38

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.2007
beobachten
merken

Rechtssatz

Ungeachtet der Verlesung des Begleitschreibens im Zuge der Angebotsöffnung und der Protokollierung seiner Existenz in der Niederschrift über die Angebotsöffnung ist ein Angebot nur in seiner Gesamtheit, also einschließlich des Begleitschreibens zu verstehen.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20070921_N_0074_BVA_10_2007_38_02
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten