Norm
BVergG 2006 §118 Abs5 Z3Rechtssatz
Ungeachtet der Verlesung des Begleitschreibens im Zuge der Angebotsöffnung und der Protokollierung seiner Existenz in der Niederschrift über die Angebotsöffnung ist ein Angebot nur in seiner Gesamtheit, also einschließlich des Begleitschreibens zu verstehen.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20070921_N_0074_BVA_10_2007_38_02