Norm
BVergG 2006 §19 Abs1Rechtssatz
Wurde aufgrund der festgestellten Rechtswidrigkeit das Angebot der präsumtiven Zuschlagsempfängerin unrichtig bewertet, ist davon auszugehen, dass der Auftraggeber bei richtiger Bewertung der Referenzen zu einem anderen Ergebnis bei der Bestbietermittlung kommen würde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Unrichtige Angebotsbewertung; Bestbieterermittlung; Nichtigerklärung der ZuschlagsentscheidungDokumentnummer
VERGR_20070921_N_0068_BVA_03_2007_46_01