RS Verg 2007/9/21 N/0068-BVA/03/2007-46

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.2007
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Rechtssatz

Wurde aufgrund der festgestellten Rechtswidrigkeit das Angebot der präsumtiven Zuschlagsempfängerin unrichtig bewertet, ist davon auszugehen, dass der Auftraggeber bei richtiger Bewertung der Referenzen zu einem anderen Ergebnis bei der Bestbietermittlung kommen würde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Unrichtige Angebotsbewertung; Bestbieterermittlung; Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung

Dokumentnummer

VERGR_20070921_N_0068_BVA_03_2007_46_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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