Norm
BVergG 2006 §2 Z16 lita sublitaaRechtssatz
Bestimmungen, die vom Auftraggeber durch Berichtigung zu einem Zeitpunkt nach dem Einbringen des Nachprüfungsantrages beim Bundesvergabeamt in die Ausschreibung aufgenommen wurden, sind nicht Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens zur Nichtigerklärung der Ausschreibung.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20070925_N_0078_BVA_14_2007_31_05