RS Verg 2007/9/25 N/0078-BVA/14/2007-31

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.2007
beobachten
merken

Norm

BVergG 2006 §2 Z16 lita sublitaa
BVergG 2006 §320 Abs1

Rechtssatz

Bestimmungen, die vom Auftraggeber durch Berichtigung zu einem Zeitpunkt nach dem Einbringen des Nachprüfungsantrages beim Bundesvergabeamt in die Ausschreibung aufgenommen wurden, sind nicht Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens zur Nichtigerklärung der Ausschreibung.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20070925_N_0078_BVA_14_2007_31_05
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten