RS Verg 2007/9/25 N/0078-BVA/14/2007-31

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Veröffentlicht am 25.09.2007
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Rechtssatz

Aus der Regelung des § 325 Abs. 2 BVergG 2006 ist die grundsätzliche Zulässigkeit der Nichtigerklärung einzelner Bestimmungen der Ausschreibung abzuleiten.Aus der Regelung des Paragraph 325, Absatz 2, BVergG 2006 ist die grundsätzliche Zulässigkeit der Nichtigerklärung einzelner Bestimmungen der Ausschreibung abzuleiten.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20070925_N_0078_BVA_14_2007_31_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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