RS Verg 2007/9/25 N/0076-BVA/12/2007-21

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.2007
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Rechtssatz

Dem Sektorenauftraggeber kommt bei Festlegung der konkret zu verlangenden Eignungsnachweise ein größerer Gestaltungsspielraum als dem "klassischen" Auftraggeber zu.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auftraggeber,Eignung;

Dokumentnummer

VERGR_20070925_N_0076_BVA_12_2007_21_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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