RS Verg 2007/10/3 F/0001-BVA/12/2007-23

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Veröffentlicht am 03.10.2007
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Rechtssatz

Auch das BVergG 2006 geht von der Subsidiarität von Feststellungsverfahren aus. Ob ein Verstoß gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren hätte geltend gemacht werden können, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Feststellungsverfahren, Subsidiariät;

Dokumentnummer

VERGR_20071003_F_0001_BVA_12_2007_23_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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