Norm
BVergG 2006 §332 Abs4Rechtssatz
Auch das BVergG 2006 geht von der Subsidiarität von Feststellungsverfahren aus. Ob ein Verstoß gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren hätte geltend gemacht werden können, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Feststellungsverfahren, Subsidiariät;Dokumentnummer
VERGR_20071003_F_0001_BVA_12_2007_23_01