RS Verg 2007/10/3 F/0001-BVA/12/2007-23

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.2007
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Rechtssatz

Das Nichtausfüllen des LV-Schlussblattes stellt jedenfalls dann einen behebbaren Mangel dar, wenn die Gesamtpreise bereits an den dafür vorgesehenen Seiten im LV eingetragen wurden und somit unabänderlich feststehen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Mängelbehebung;

Dokumentnummer

VERGR_20071003_F_0001_BVA_12_2007_23_02
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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