Norm
BVergG 2006 §126 Abs1Rechtssatz
Angebotsöffnung und Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung an ein und demselben Tag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Auftraggeber zu weiteren umfangreichenAngebotsprüfungsschritten verpflichtet ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angebotsprüfung;Dokumentnummer
VERGR_20071003_F_0001_BVA_12_2007_23_04