RS Verg 2007/10/3 F/0001-BVA/12/2007-23

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.2007
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Rechtssatz

Angebotsöffnung und Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung an ein und demselben Tag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Auftraggeber zu weiteren umfangreichenAngebotsprüfungsschritten verpflichtet ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Angebotsprüfung;

Dokumentnummer

VERGR_20071003_F_0001_BVA_12_2007_23_04
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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