Norm
BVergG 2006 §76 Abs1Rechtssatz
Grundsätzlich ist eine Berufung auf die Mittel Dritter nach § 76 Abs 1 BVergG 2006 möglich. In allen Fällen betrifft diese jedoch ausschließlich den Nachweis der Leistungsfähigkeit, nicht jedoch der Befugnis.Grundsätzlich ist eine Berufung auf die Mittel Dritter nach Paragraph 76, Absatz eins, BVergG 2006 möglich. In allen Fällen betrifft diese jedoch ausschließlich den Nachweis der Leistungsfähigkeit, nicht jedoch der Befugnis.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20071031_N_0088_BVA_10_2007_037_04