RS Verg 2007/12/6 N/0079-BVA/15/2007-74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.12.2007
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Rechtssatz

Es liegt im Wesen eines geschätzten Auftragswertes, dass dieser von den Angebotspreisen sowohl unter- als auch überschritten werden kann. Bei der Kostenschätzung handelt es sich also um eine Prognose.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Geschätzter Auftragswert; Prognose; Über- bzw. Unterschreitung möglich

Dokumentnummer

VERGR_20071206_N_0079_BVA_15_2007_74_07
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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