Norm
BVergG 2006 §2 Z16 litaRechtssatz
Wenn die Höhe des geschätzten Auftragswertes den Bietern erst im Zuge der Angebotsöffnung bekannt gegeben wird und somit erst zu diesem Zeitpunkt nach außen in Erscheinung tritt, ist die Höhe der Kostenschätzung nicht Bestandteil der präkludierten Ausschreibung. Die Höhe der Kostenschätzung ist somit einer Anfechtung und einer Überprüfung durch die Behörde nicht entzogen. Die Höhe der Kostenschätzung kann sohin mit der nächstfolgenden gesondert anfechtbaren Entscheidung bekämpft werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Höhe des geschätzten Auftragswertes; Zeitpunkt der Bekanntgabe; Nicht Bestandteil der präkludierten Ausschreibung;Dokumentnummer
VERGR_20071206_N_0079_BVA_15_2007_74_05