RS Verg 2007/12/6 N/0079-BVA/15/2007-74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.12.2007
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Norm

BVergG 2006 §2 Z16 lita
BVergG 2006 §321
  1. BVergG 2006 § 2 gültig von 01.03.2016 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
  2. BVergG 2006 § 2 gültig von 01.01.2014 bis 29.02.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2013
  3. BVergG 2006 § 2 gültig von 01.04.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2012
  4. BVergG 2006 § 2 gültig von 05.03.2010 bis 31.03.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2010
  5. BVergG 2006 § 2 gültig von 01.01.2008 bis 04.03.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2007
  6. BVergG 2006 § 2 gültig von 01.02.2006 bis 31.12.2007

Rechtssatz

Wenn die Höhe des geschätzten Auftragswertes den Bietern erst im Zuge der Angebotsöffnung bekannt gegeben wird und somit erst zu diesem Zeitpunkt nach außen in Erscheinung tritt, ist die Höhe der Kostenschätzung nicht Bestandteil der präkludierten Ausschreibung. Die Höhe der Kostenschätzung ist somit einer Anfechtung und einer Überprüfung durch die Behörde nicht entzogen. Die Höhe der Kostenschätzung kann sohin mit der nächstfolgenden gesondert anfechtbaren Entscheidung bekämpft werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Höhe des geschätzten Auftragswertes; Zeitpunkt der Bekanntgabe; Nicht Bestandteil der präkludierten Ausschreibung;

Dokumentnummer

VERGR_20071206_N_0079_BVA_15_2007_74_05
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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