RS Verg 2007/12/6 N/0079-BVA/15/2007-74

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Veröffentlicht am 06.12.2007
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Rechtssatz

Wenn die Ausschreibung nicht fristgerecht angefochten wurde, kann die Frage, ob eine Ausschreibungsbestimmung allenfalls rechtswidrig war, im Hinblick auf die eingetretene Bestandfestigkeit dahingestellt bleiben.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Präklusion;

Dokumentnummer

VERGR_20071206_N_0079_BVA_15_2007_74_02
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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