Norm
BVergG 2006 §321Rechtssatz
Wenn die Ausschreibung nicht fristgerecht angefochten wurde, kann die Frage, ob eine Ausschreibungsbestimmung allenfalls rechtswidrig war, im Hinblick auf die eingetretene Bestandfestigkeit dahingestellt bleiben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Präklusion;Dokumentnummer
VERGR_20071206_N_0079_BVA_15_2007_74_02