RS Verg 2007/12/11 N/0104-BVA/09/2007-042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.2007
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Rechtssatz

An eigene Festlegungen ist ein Auftraggeber ebenso wie alle Bieter nach den gemeinschaftsrechtlich bestehenden Grundsätzen der Gleichbehandlung aller Bieter und der Transparenz jedenfalls gebunden.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20071211_N_0104_BVA_09_2007_042_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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