Norm
BVergG 2006 §141 Abs2Rechtssatz
An eigene Festlegungen ist ein Auftraggeber ebenso wie alle Bieter nach den gemeinschaftsrechtlich bestehenden Grundsätzen der Gleichbehandlung aller Bieter und der Transparenz jedenfalls gebunden.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20071211_N_0104_BVA_09_2007_042_01