RS Verg 2007/12/20 N/0111-BVA/03/2007-37

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Veröffentlicht am 20.12.2007
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Rechtssatz

Mangelt es einem Angebot an der grundsätzlichen Eignung, gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes und den hiezu ergangenen Verordnungen für den Zuschlag in Betracht gezogen zu werden, so ist die Antragslegitimation zu verneinen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Zuschlagsentscheidung, Ausscheidung, Antragslegitimation, Zurückweisung des Nachprüfungsantrags

Dokumentnummer

VERGR_20071220_N_0111_BVA_03_2007_37_02
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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