RS Verg 2007/12/20 N/0111-BVA/03/2007-37

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Veröffentlicht am 20.12.2007
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Rechtssatz

Kann trotz Mängelbehebung nicht nachgewiesen werden, dass schon zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit im Sinne der Ausschreibungsbestimmungen hätte erbracht und die Qualität der geforderten Leistung (hier: des Salzes) der zum gefragten Zeitpunkt hätte belegt werden können, ist das Angebot der Antragstellerin auszuscheiden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ausscheidensentscheidung, Mängelbehebung, Abweisung des Nachprüfungsantrags

Dokumentnummer

VERGR_20071220_N_0111_BVA_03_2007_37_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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