RS Verg 2007/12/20 N/0107-BVA/14/2007-37

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2007
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Rechtssatz

Kann auf Grund des Erfordernisses einer Sachverständigenbestellung das Nachprüfungsverfahren nicht innerhalb der Frist, für die die einstweilige Verfügung erlassen wurde, abgeschlossen werden, ist die einstweilige Verfügung - sofern die Voraussetzungen, die zu deren Erlassung geführt haben, fortbestehen - von Amtswegen zu erstrecken.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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