RS Verg 2008/1/10 N/0008-BVA/06/2008-10

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Veröffentlicht am 10.01.2008
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Rechtssatz

Die Verfügung einer Sicherungsmaßnahme darf die Entscheidung des Bundesvergabeamtes in der Hauptsache nicht vorweg nehmen. Wird daher die Auftraggeberentscheidung "Nicht-Zulassung zur Teilnahme" angefochten, so sind die auf die Zulassung zur Teilnahme und Einladung zur Angebotslegung gerichteten Sicherungsanträge abzuweisen, da die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung im Rahmen des Hauptverfahrens zu beurteilen ist.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20080110_N_0008_BVA_06_2008_10_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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