RS Verg 2008/1/31 N/0107-BVA/14/2007-60

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Veröffentlicht am 31.01.2008
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Rechtssatz

Wird hinsichtlich eines Referenzprojektes die Gleichwertigkeit mit den im ausschreibungsgegenständlichen Vergabeverfahren zu erfüllenden Qualitätsanforderungen verlangt, darf an das Referenzprojekt kein gegenüber den im gegenständlichen Vergabeverfahren einzuhaltenden Kriterien verschärfter Maßstab angelegt werden.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20080131_N_0107_BVA_14_2007_60_02
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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