Norm
BVergG 2006 §321 Abs2 Z2Rechtssatz
Wird die Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages nicht innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist gemäß § 321 Abs. 2 Z 2 BVergG 2006 angefochten, erlangt diese Auftraggeberentscheidung Bestandkraft. Sowohl der Auftraggeber als auch die Bieter sind an die bestandfesten Bedingungen der Teilnahmeantragsunterlagen gebunden.Wird die Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages nicht innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist gemäß Paragraph 321, Absatz 2, Ziffer 2, BVergG 2006 angefochten, erlangt diese Auftraggeberentscheidung Bestandkraft. Sowohl der Auftraggeber als auch die Bieter sind an die bestandfesten Bedingungen der Teilnahmeantragsunterlagen gebunden.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20080208_N_0008_BVA_06_2008_29_02