RS Verg 2008/2/8 N/0008-BVA/06/2008-29

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Veröffentlicht am 08.02.2008
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Norm

BVergG 2006 §321 Abs2 Z2
BvergG 2006 §322 Abs2 Z2

Rechtssatz

Wird die Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages nicht innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist gemäß § 321 Abs. 2 Z 2 BVergG 2006 angefochten, erlangt diese Auftraggeberentscheidung Bestandkraft. Sowohl der Auftraggeber als auch die Bieter sind an die bestandfesten Bedingungen der Teilnahmeantragsunterlagen gebunden.Wird die Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages nicht innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist gemäß Paragraph 321, Absatz 2, Ziffer 2, BVergG 2006 angefochten, erlangt diese Auftraggeberentscheidung Bestandkraft. Sowohl der Auftraggeber als auch die Bieter sind an die bestandfesten Bedingungen der Teilnahmeantragsunterlagen gebunden.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20080208_N_0008_BVA_06_2008_29_02
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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