RS Verg 2008/2/15 N/0015-BVA/10/2008-011

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Veröffentlicht am 15.02.2008
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Rechtssatz

Damit bei jedem möglichen Ausgang des Nachprüfungsverfahrens eine sinnvolle Fortsetzung des Vergabeverfahrens möglich bleibt, muss den Bietern noch Zeit zur Ausarbeitung von konkurrenzfähigen Angeboten bleiben. Daher ist die Aussetzung der Angebotsfrist, die ihren Ablauf hemmt, eine geeignete Maßnahme, um das Vergabeverfahren in einem Stand zu halten, der geeignet ist, das Ergebnis des Nachprüfungsverfahrens berücksichtigen zu können.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20080215_N_0015_BVA_10_2008_011_03
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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